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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
         

      

 

Reisebestätigung, Reisevertrag und AGB von Wecki Sport & Reisen

 

Die Reisebestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per eMail oder per Post direkt ins Haus. Bei Abschluss zahlen Sie nach Erhalt Buchungsbestätigung, der Rechnung und  des Sicherungsscheins bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit nicht anders vermerkt, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa 30 Tage vor Reisebeginn.

 

Reiseveranstalter:

Wecki Sport & Reisen

Junkerholzweg 13,  97944 Boxberg / Baden

 

Es gelten die AGBs des Reiseveranstalters:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Reisevertrag

 

1.1. Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

 

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

 

1.3. Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

 

1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Wecki Sport & Reisen nicht befugt.

 

2. Zahlung

2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden Anzahlungen wie folgt fällig:

2.1.1. 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit.

2.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.3. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig.

2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Wecki Sport & Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Wecki Sport & Reisen die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Wecki Sport & Reisen in Verbindung zu setzen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- (bei Seereisen € 25,-) erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2.

4.2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, An- und Abflugzeiten nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.

4.3. Preisänderungen (Erhöhungen oder Verminderungen), die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, sind bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, wenn damit eine Erhöhung oder Verminderung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird; sofern zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Die Änderung kann in dem Umfang erfolgen, wie sie sich pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Vertragspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende ist berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Wecki Sport & Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten, sofern der Reisende diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Wecki Sport & Reisen über die Preisänderung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend macht.

4.4. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.

4.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Wecki Sport & Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.

5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

5.1. Bei einem Rücktritt

·         bis 8 Wochen vor Reisebeginn 20%, mindestens € 25,–

·         bis 4 Wochen vor Reisebeginn 30%

·         unter 4 Wochen vor Reisebeginn 50%

·         vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 85%

·         Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen + Stornierung nach Reisebeginn 100%

 

5.4. Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 100,-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: € 220,-; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%

5.5. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Wecki Sport & Reisen an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.6. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.7. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist Wecki Sport & Reisen berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

5.8. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Wecki Sport & Reisen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der Wecki Sport & Reisen durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.4 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet.

5.9 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

6.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Wecki Sport & Reisen berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Wecki Sport & Reisen deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist Wecki Sport & Reisen berechtigt, diese Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Wecki Sport & Reisen die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

6.3 Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

 



7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

7.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Wecki Sport & Reisen ein Entgelt verlangen.

7.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Wecki Sport & Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Wecki Sport & Reisen einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Wecki Sport & Reisen und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über unsere Reservierungszentrale 07930/9255-0. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

9. Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung der Wecki Sport & Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Wecki Sport & Reisen für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Wecki Sport & Reisen je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.3. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Wecki Sport & Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Wecki Sport & Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

9.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von Wecki Sport & Reisen als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

10. Gewährleistung/Schadenersatz

10.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Wecki Sport & Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Wecki Sport & Reisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

10.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

10.3. Die Reiseleitung von Wecki Sport & Reisen ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

11. Mitwirkungspflicht

11.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, hat sich der Reisekunde direkt an
Wecki Sport & Reisen,
Telefon 07930 / 9255-0,
Telefax 07930 / 9255-33 zu wenden.

11.2. Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der Wecki Sport & Reisen unverzüglich anzeigen.

11.3. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

12.1. Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Wecki Sport & Reisen geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

12.2. Der Reisende und Wecki Sport & Reisen vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

13.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

13.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

13.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Wecki Sport & Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.

13.4. Gerichtsstand für Klagen gegen Wecki Sport & Reisen ist Tauberbischofsheim.

13.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

13.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

 

Wecki Sport & Reisen

Inh. G. Weckesser
Junkerholzweg 13
97944 Boxberg / Baden

Tel: 07930 / 9255 0

Fax: 07930 / 9255-33

EMail: Info@philippinen-diving.de

Web: www.AlonaBeach.de

 

Stand: Januar 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

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