Reisebestätigung, Reisevertrag und
AGB von Wecki Sport & Reisen
Die Reisebestätigung erhalten Sie
nach wenigen Tagen per eMail oder per Post direkt ins Haus. Bei
Abschluss zahlen Sie nach Erhalt Buchungsbestätigung, der
Rechnung und des Sicherungsscheins bitte 20% des Reisepreises
an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit
nicht anders vermerkt, zahlen Sie bitte den Restreisepreis etwa
30 Tage vor Reisebeginn.
Reiseveranstalter:
Wecki Sport & Reisen
Junkerholzweg 13, 97944 Boxberg /
Baden
Es gelten die AGBs
des Reiseveranstalters:
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Reisevertrag
1.1. Mit der Reiseanmeldung nach
Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag
kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim
Reiseteilnehmer zustande.
1.2. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein
neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der
Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der
Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der
Reise erfolgen.
1.3. Liegen die Reise- und
Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei
einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und
Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2
Bestandteil des Reisevertrages.
1.4. Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung
des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere
hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht
maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von
Wecki Sport & Reisen nicht befugt.
2. Zahlung
2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und
Aushändigung des Sicherungsscheins werden Anzahlungen wie folgt
fällig:
2.1.1. 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person.
Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
2.2. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.3. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung
des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung
fällig.
2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht
rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Wecki Sport & Reisen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt
Wecki Sport & Reisen die aus Ziffer 5 ersichtlichen
Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer
wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit Wecki Sport &
Reisen in Verbindung zu setzen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur
geringfügigen Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je
Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- (bei
Seereisen € 25,-) erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen
Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch
Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen
etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Bei Ferienwohnungen
entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2.
4.2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch
notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen
zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der
Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten
und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ
kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern
die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein
Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt. Wecki
Sport & Reisen ist berechtigt, An- und Abflugzeiten nachträglich
zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach
Abschluss des Reisevertrages ergeben. Der Reiseteilnehmer wird
über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.
4.3. Preisänderungen (Erhöhungen oder Verminderungen), die erst
nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar
waren, sind bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, wenn damit
eine Erhöhung oder Verminderung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und
Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird; sofern
zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Reisetermin mehr als
4 Monate liegen. Die Änderung kann in dem Umfang erfolgen, wie
sie sich pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Vertragspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten. Der Reisende ist berechtigt, die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Wecki
Sport & Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten, sofern der
Reisende diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Wecki
Sport & Reisen über die Preisänderung bzw. Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend macht.
4.4. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene
Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit
der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und
hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung
gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach
Mitteilung an Wecki Sport & Reisen durch eine andere geeignete
Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 15,-
pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter
Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir
berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens
jedoch € 50,- pro Person.
5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von
Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzureichen. Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, eine
angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung
der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen.
Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale
geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer
gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden
Reisepreises wie folgt berechnet wird:
5.1. Bei einem Rücktritt
·
bis 8 Wochen vor
Reisebeginn 20%, mindestens € 25,–
·
bis 4 Wochen vor
Reisebeginn 30%
·
unter 4 Wochen vor
Reisebeginn 50%
·
vom 6. Tag bis zum
letzten Werktag vor Reisebeginn 85%
·
Am Tag des
Reiseantritts, bei Nichterscheinen + Stornierung nach
Reisebeginn 100%
5.4. Bei Nur-Flug Buchungen:
Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 100,-; bei
Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor
Reiseantritt: € 220,-; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach
Reisebeginn: 100%
5.5. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten
sowie die über Wecki Sport & Reisen an einen
Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können
im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.6. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle
Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen
gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.7. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits
ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets
oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist Wecki Sport &
Reisen berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.8. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen,
dass Wecki Sport & Reisen kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten
die der Wecki Sport & Reisen durch den Rücktritt entstandenen
Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.4 angegebenen
Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem
Reiseteilnehmer geschuldet.
5.9 Wir empfehlen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten
gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten
Risiken übernehmen.
6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
6.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Wecki Sport & Reisen
berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
6.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für Wecki Sport & Reisen deshalb nicht zumutbar,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass
die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt
sind, ist Wecki Sport & Reisen berechtigt, diese Reise bis zu
vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem
Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet
wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Wecki Sport &
Reisen die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat
oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn
der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht,
erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.
6.3 Wecki Sport & Reisen ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist
vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die
Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt
ist.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
7.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zu der auch die
Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle
zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag
kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der
Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte
Leistungen kann Wecki Sport & Reisen ein Entgelt verlangen.
7.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise,
kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt
werden. In diesem Fall wird Wecki Sport & Reisen die infolge der
Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der
Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Wecki Sport
& Reisen einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung werden von Wecki Sport & Reisen und dem
Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen
Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für
alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für
deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über
unsere Reservierungszentrale 07930/9255-0. Reisegäste ohne
deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der
gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige
Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird
verwiesen.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung der Wecki Sport & Reisen für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit
Wecki Sport & Reisen für den Schaden allein wegen Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre
Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung
haben, haftet Wecki Sport & Reisen je Kunde und Reise, soweit
ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis
jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen
Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.3. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Wecki Sport &
Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Wecki Sport
& Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
9.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt
beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen
unterliegen nicht der Haftung von Wecki Sport & Reisen als
Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist
die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
10.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern
oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
Wecki Sport & Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte
angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von Wecki Sport & Reisen verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel
jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass
eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50%
gerechtfertigt ist.
10.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und
Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der
Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an
Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die
gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer
Reiseteilnehmer im eigenen Namen.
10.3. Die Reiseleitung von Wecki Sport & Reisen ist nicht
befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11. Mitwirkungspflicht
11.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und
Schadensersatz nicht ein. Sollte die Reiseleitung nicht
erreichbar sein, hat sich der Reisekunde direkt an
Wecki Sport & Reisen,
Telefon 07930 / 9255-0,
Telefax 07930 / 9255-33 zu wenden.
11.2. Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen
unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.
Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der
Wecki Sport & Reisen unverzüglich anzeigen.
11.3. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt
wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.)
innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft
erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht
in Betracht.
12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für
Ansprüche und Verjährung
12.1. Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen
worden, ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu
erstellen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise und deliktische Ansprüche hat der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber Wecki Sport & Reisen geltend zu machen. Es
wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht
werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein
Verschulden gehindert war.
12.2. Der Reisende und Wecki Sport & Reisen vereinbaren für
vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von
einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die
Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der
Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
13.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen
Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen
der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet,
gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden
entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
13.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Wecki
Sport & Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4. Gerichtsstand für Klagen gegen Wecki Sport & Reisen ist
Tauberbischofsheim.
13.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern
und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche
Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
13.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Wecki Sport & Reisen
Inh. G. Weckesser
Junkerholzweg 13
97944 Boxberg / Baden
Tel: 07930 / 9255 0
Fax: 07930 / 9255-33
EMail:
Info@philippinen-diving.de
Web:
www.AlonaBeach.de
Stand: Januar 2003 |